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Voraussetzungen für eine Ausbildung

Aufgrund einer Gesetzesänderung ab 1.6.2006 brauchen Fallschirm-Schüler kein fliegerärztliches Attest und keinen Strafregister-Auszug mehr!

Mindestalter 16 Jahre
Zum Zeitpunkt der Scheinausstellung. Der Beginn der Ausbildung ist in Ausnahmefällen auch früher möglich. Wir stehen für nähere Informationen gerne zur Verfügung. Für Minderjährige ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig.

Höchstalter 50 Jahre
Unsere Schule hat ein Höchstalter von 50 Jahren festgelegt. Da ältere Menschen im Allgemeinen schlechter beweglich sind, fällt ihnen das Erlernen des Fallschirmspringens deutlich schwerer und sie haben bei der Landung ein wesentlich höheres Verletzungsrisiko.

Mitgliedschaft bei der Weißen Möwe Wels
Laut Schulungsbescheid dürfen wir nur Vereinsmitglieder ausbilden. Daher musst Du spätestens am ersten Theorieabend das ausgefüllte Beitrittsformular abgeben.

Bezahlung der Kursgebühr
Wird spätestens beim ersten Theorieabend eingehoben. Du kannst die Kursgebühr auf unser Konto überweisen oder bar bezahlen. Die Bankverbindung teilen wir Dir auf Anfrage gerne mit.

Dokumente zur Scheinausstellung
Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis ODER Reisepass sowie 2 Passfotos.

Mentale und physische Belastbarkeit
Fallschirmspringen ist sowohl körperlich als auch mental nicht für jeden geeignet. Sei Dir bewusst, dass es jederzeit zu „kleineren“ Landeverletzungen wie Knochenbrüchen und Bänderrissen - vor allem im Knöchel-Bereich - kommen kann. Schwere Unfälle mit bleibenden Schäden oder Todesfolge sind zwar sehr selten, aber möglich. Zwar gibt es kein gesetzliches Alterslimit, aber sei Dir im Klaren, dass harte Landungen für ältere oder schlecht trainierte Menschen wesentlich schwerwiegendere Auswirkungen haben können. Auch mental wirst Du stark gefordert: Du musst im Freifall schnell und richtig reagieren und mit Stresssituationen im Freifall und Fallschirm-Störungen umgehen können. Die Lehrer trainieren Dich am Boden sehr ausführlich auf solche Situationen hin, aber im Ernstfall bist Du es, der handeln muss. Fallschirmspringen ist nicht geeignet für Menschen, die mit Stress nicht umgehen können. Lehrer können Dich unterrichten, Dir Ratschläge geben und im Freifall stabilisierend eingreifen, aber die Verantwortung und das Risiko liegen einzig und allein bei DIR. Du allein bist dafür verantwortlich, Deinen Fallschirm zu öffnen, bei Störungen richtig zu handeln, den Schirm richtig zu steuern und zu landen. Es gibt eine Reihe von „Sicherheitseinrichtungen“: Anfangs wirst Du von AFF-Lehrern begleitet und von Funklehrern unterstützt, Du hast einen Reservefallschirm bei Dir, weiters ist Dein Fallschirm mit einem Gerät (Cypres) ausgerüstet, das den Reserveschirm öffnet, wenn Du es nicht tust, etc. Aber das sind nur zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die versagen können. Das Restrisiko liegt bei Dir.

Wichtiger Hinweis!
Um als österreichischer Staatsbürger legal in Österreich springen zu dürfen, brauchst Du eine österreichische Lizenz. Einzige Ausnahme: Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. Leute, die Dir einreden wollen, dass Du mit einer ausländischen Lizenz in Österreich springen darfst, wollen Dich zu einer scheinbar billigeren Ausbildung im Ausland überreden. Auf österreichischen Sprungplätzen wirst Du dann eine böse Überraschung erleben. Meist müssen Teile der Ausbildung und mehrere Prüfungssprünge nachgeholt werden und Du zahlst für die Ausbildung doppelt. Zudem unterliegt die Ausbildung im Ausland nicht denselben hohen Sicherheits- und Qualitätskriterien wie in Österreich.

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