Voraussetzungen für eine Ausbildung
Aufgrund einer Gesetzesänderung ab 1.6.2006 brauchen Fallschirm-Schüler kein fliegerärztliches Attest und keinen Strafregister-Auszug mehr!
Mindestalter
16 Jahre
Zum Zeitpunkt der Scheinausstellung. Der Beginn der
Ausbildung ist in Ausnahmefällen auch früher möglich. Wir stehen
für nähere Informationen gerne zur Verfügung.
Für Minderjährige ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
notwendig.
Höchstalter 50 Jahre
Unsere Schule hat ein Höchstalter
von 50 Jahren festgelegt. Da ältere Menschen im Allgemeinen schlechter
beweglich sind, fällt ihnen das Erlernen
des Fallschirmspringens deutlich schwerer und sie haben bei
der Landung ein wesentlich höheres Verletzungsrisiko.
Mitgliedschaft bei der Weißen Möwe Wels
Laut Schulungsbescheid
dürfen wir nur Vereinsmitglieder ausbilden. Daher musst Du
spätestens am ersten Theorieabend das ausgefüllte Beitrittsformular
abgeben.
Bezahlung der Kursgebühr
Wird spätestens beim ersten Theorieabend
eingehoben. Du kannst die Kursgebühr auf unser
Konto überweisen oder bar bezahlen. Die Bankverbindung teilen
wir Dir
auf Anfrage gerne mit.
Dokumente zur Scheinausstellung
Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
ODER Reisepass sowie 2 Passfotos.
Mentale und physische Belastbarkeit
Fallschirmspringen ist sowohl
körperlich als auch mental nicht für jeden geeignet. Sei Dir
bewusst, dass es jederzeit zu „kleineren“ Landeverletzungen
wie Knochenbrüchen und Bänderrissen - vor allem im Knöchel-Bereich
- kommen kann. Schwere Unfälle mit bleibenden Schäden oder
Todesfolge
sind zwar sehr selten, aber möglich. Zwar gibt es kein gesetzliches Alterslimit,
aber sei Dir im Klaren, dass harte Landungen für ältere oder
schlecht trainierte Menschen wesentlich schwerwiegendere Auswirkungen
haben können.
Auch mental wirst Du stark gefordert: Du musst im Freifall
schnell und richtig reagieren und mit Stresssituationen im
Freifall und
Fallschirm-Störungen umgehen können. Die Lehrer trainieren
Dich am Boden sehr ausführlich auf solche Situationen hin,
aber im
Ernstfall bist Du es, der handeln muss. Fallschirmspringen
ist nicht geeignet für Menschen, die mit Stress nicht umgehen
können. Lehrer können Dich unterrichten, Dir Ratschläge geben
und im
Freifall stabilisierend eingreifen, aber die Verantwortung
und das Risiko liegen einzig und allein bei DIR. Du allein
bist dafür
verantwortlich, Deinen Fallschirm zu öffnen, bei Störungen
richtig zu handeln, den Schirm richtig zu steuern und zu landen.
Es gibt
eine Reihe von „Sicherheitseinrichtungen“: Anfangs wirst Du
von AFF-Lehrern begleitet und von Funklehrern unterstützt,
Du hast
einen Reservefallschirm bei Dir, weiters ist Dein Fallschirm
mit einem Gerät (Cypres) ausgerüstet, das den Reserveschirm öffnet, wenn Du es nicht tust, etc. Aber das sind nur zusätzliche
Sicherheitseinrichtungen,
die versagen können. Das Restrisiko liegt bei Dir.
Wichtiger Hinweis!
Um als österreichischer Staatsbürger legal in Österreich springen
zu dürfen, brauchst Du eine österreichische Lizenz. Einzige
Ausnahme: Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland
haben.
Leute, die Dir einreden wollen, dass Du mit einer ausländischen
Lizenz in Österreich springen darfst, wollen Dich zu einer
scheinbar billigeren Ausbildung im Ausland überreden. Auf österreichischen
Sprungplätzen wirst Du dann eine böse Überraschung erleben.
Meist müssen Teile der Ausbildung und mehrere Prüfungssprünge
nachgeholt werden und Du zahlst für die Ausbildung doppelt.
Zudem unterliegt die Ausbildung im Ausland nicht denselben
hohen Sicherheits- und Qualitätskriterien wie in Österreich.
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